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Die Lebensversicherung stellt einen privat-rechtlichen Vertrag zwischen einer Versicherungsgesellschaft und dem Versicherten dar. Man lässt im engeren Sinn sein Leben versichern, indem eine Summe vereinbart wird, die beim Todesfall des Versicherten an seine Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Dies ist die eine Form der reinen Lebensversicherung und wird auch Todesfallversicherung genannt. Die Summe wird entweder im Ganzen ausgezahlt oder in einer monatlichen Rente, die ist im Vertrag festzuhalten.
Die andere Form ist die Erlebensfallversicherung, bei welcher ebenso eine auszuzahlende Summe veranschlagt wird. Hier muss der Versicherte jedoch einen vertraglich festgelegten Zeitpunkt erleben, um die Versicherungssumme erhalten zu können. Stirb der Versicherte vor diesem Zeitpunkt, verfällt die Summe in den meisten Fällen.
Es gibt jedoch Angebote von Versicherungen, bei denen eine kleine Restsumme trotz Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen entrichtet wird. Diese Form der Lebensversicherung ist eine Mischung aus Todesfall- und Erlebensfallversicherung.
Beide Varianten können sehr interessant sein, zumal das Geld entweder als Anlage, als Versicherung oder zur Altersvorsorge genutzt werden kann. Eine Kündigung ist in den wenigsten Fällen möglich und führt zu zusätzlichen Gebühren.
 
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