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Krankenzusatzversicherung |
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Die Krankenzusatzversicherung findet hauptsächlich im privaten Bereich statt. Diese stellt also einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer- und Geber dar und bezweckt eine Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Durch die private Krankenzusatzversicherung ist es für Versicherte möglich, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst nur privat Versicherten vorbehalten bleiben. Solche Ansprüche können etwa die Behandlung durch einen Heilpraktiker, die Behandlung durch einen Chefarzt oder ein Zweibettzimmer im Krankenhaus bedeuten. Die monatlichen Beiträge sind im Vergleich zu den potentiellen Leistungen relativ niedrig. Um weiterführende Informationen und Hinweise zu Anbieter zu erhalten klicken Sie auf: Absicherung
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