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Betriebliche Altersvorsorge Drucken E-Mail
Bei der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer ab. Dazu werden monatliche Beiträge fällig, die von Arbeitgeber- und Nehmer getragen werden, meist wird dieser Betrag vom Bruttolohn des Angestellten abgezweigt.

Das Kapital, welches durch die monatlichen Einzahlungen entsteht, steht dem Versicherten nicht zur Verfügung, dazu muss erst das Mindestrentenalter erreicht werden. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, verfällt die Summe nicht, sondern kann über den neuen Arbeitgeber auf einen neuen Versicherungsanbieter übertragen werden. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Absicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung und wird im Rentenalter ebenso als Leibrente
entrichtet.
Diese Art des Altersvorsorge ist gesetzlich geregelt, jedoch nicht für alle Angestellten verpflichtend.
Zusätzliche Bedingungen können kaum hinzugefügt werden, da die Versicherungsmodelle der Anbieter pauschalisiert werden, damit sie zum Einen auf möglichst viele Arbeitnehmer passen und somit zum Anderen all diese Arbeitnehmer nach den gleichen Kriterien in Sachen monatliche Beiträge und zu erwartende Leistungen behandeln werden können. Somit kann keine Auslese nach individuellen Risiken von der Versicherung durchgeführt werden.
 
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